RS Vwgh 1996/3/29 95/02/0485

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Veröffentlicht am 29.03.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Was das Argument des UVS in der Begründung des Berufungsbescheides anlangt, der Besch habe eine äußerst naheliegende Verantwortung erst im späteren Laufe des Ermittlungsverfahrens gewählt und nicht schon bei der ersten behördlichen Einvernahme vorgebracht, so kann dem zwar im Rahmen der vom UVS vorzunehmenden Beweiswürdigung durchaus Gewicht zukommen, doch ist der UVS nicht berechtigt, dieses Argument vor der Aufnahme der vom Besch beantragten Beweise in seine Überlegungen miteinzubeziehen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995020485.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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