RS Vwgh 1996/4/11 95/18/0428

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Veröffentlicht am 11.04.1996
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Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23;
EheG §27;
FrG 1993 §18 Abs1;

Rechtssatz

Dem Vorbringen des Fremden, daß er die Ehe nicht "in Betrugsabsicht oder rechtsmißbräuchlich" abgeschlossen habe, steht die Rechtskraft des Urteils des Zivilgerichts entgegen, mit dem die Ehe des Fremden für nichtig erklärt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995180428.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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