RS Vwgh 1996/4/11 93/09/0072

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Veröffentlicht am 11.04.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
67 Versorgungsrecht

Norm

ABGB §6;
KOVG 1957 §4 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/06 90/09/0046 1 (hier: zu § 4 Abs 1 KOVG)

Stammrechtssatz

Für die Auslegung des Begriffes "wahrscheinlich" ist der allgemeine Sprachgebrauch maßgebend. Wahrscheinlichkeit ist gegeben, wenn nach der geltenden ärztlichen-wissenschaftlichen Lehrmeinung erheblich mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht (Hinweis E 18.1.1990, 89/09/0060).

Schlagworte

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Wahrscheinlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993090072.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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