Index
L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
BDG 1979 §94 Abs1 Z1;Rechtssatz
Das abstrakte Wissen um die "Geschäftseinteilung" und damit die Vorgesetztenfunktion des Beamten (über einen veruntreuenden Untergebenen) ist nicht mit dem positiven Wissen um die wesentlichen Sachverhaltselemente disziplinarrechtlich verfolgbarer Handlungen gleichzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994090241.X01Im RIS seit
20.11.2000