RS Vwgh 1996/4/11 94/09/0241

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Veröffentlicht am 11.04.1996
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §94 Abs1 Z1;
DienstrechtsG Krnt 1994 §99 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Das abstrakte Wissen um die "Geschäftseinteilung" und damit die Vorgesetztenfunktion des Beamten (über einen veruntreuenden Untergebenen) ist nicht mit dem positiven Wissen um die wesentlichen Sachverhaltselemente disziplinarrechtlich verfolgbarer Handlungen gleichzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994090241.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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