RS Vwgh 1996/4/12 94/02/0183

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Veröffentlicht am 12.04.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 lita;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die besonders nachteiligen Auswirkungen eines Nachtrunkes auf die Fahrtüchtigkeit kann es keinen Milderungsgrund darstellen, wenn sich der Besch "nur" in der Anflutungsphase befunden hat.

Schlagworte

Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020183.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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