Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §5 Abs1;Rechtssatz
Im Hinblick auf die besonders nachteiligen Auswirkungen eines Nachtrunkes auf die Fahrtüchtigkeit kann es keinen Milderungsgrund darstellen, wenn sich der Besch "nur" in der Anflutungsphase befunden hat.
Schlagworte
Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Alkoholbeeinträchtigung Sturztrunk Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994020183.X02Im RIS seit
12.06.2001