RS Vwgh 1996/4/12 94/02/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.04.1996
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Index

L70713 Spielapparate Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

SpielautomatenG NÖ 1982 §8 Abs3;
VStG §39 Abs1;

Rechtssatz

Der bloße Verdacht einer Verwaltungsübertretung im Zeitpunkt der Beschlagnahme reicht für diese aus. Ein solcher Verdacht ist auch dann gerechtfertigt, wenn durch einfache Manipulation am Gerät (hier: Montage des Steckers an einem Geldspielautomaten) dieses betriebsfähig gemacht werden könnte (Hinweis E 23.5.1990, 89/01/0330).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994020035.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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