RS Vwgh 1996/4/17 95/03/0319

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.04.1996
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

KflG 1952 §17;
KflG 1952 §8 Z1;

Rechtssatz

§ 8 Z 1 KflG kommt erst dann zum Tragen, wenn der Betrieb der Kraftfahrlinie bereits aufgenommen wurde. Die Erteilung einer schriftlichen Verwarnung iSd § 17 KflG als Präventivmaßnahme zur Verhinderung von Verstößen bereits in bezug auf Vorbereitungen für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Betriebsaufnahme findet in der Rechtslage keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995030319.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten