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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §472 Abs1;Rechtssatz
Voraussetzung für die Annahme einer offenkundigen Dienstbarkeit ist der Besitz eines gültigen Titels. Die Einräumung einer "offenkundigen Dienstbarkeit" durch den bloßen Bestandnehmer einer Liegenschaft begründet daher keine dingliche Berechtigung iSd § 34 Abs 4 EisenbahnG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995030292.X01Im RIS seit
17.07.2001