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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §102 Abs5 lita;Rechtssatz
Der Tatvorwurf, den Führerschein nicht "den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes oder der Straßenaufsicht auf Verlangen zur Überprüfung" ausgehändigt zu haben, ist für die ausreichend konkrete Umschreibung des Verstoßes gegen § 102 Abs 5 lit a KFG wesentlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995030330.X04Im RIS seit
12.06.2001