RS Vwgh 1996/4/17 95/21/0129

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Veröffentlicht am 17.04.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §60;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0409/79 E 15. Mai 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Die Wertung eines Beweises auf seine Glaubwürdigkeit hin setzt die Aufnahme des Beweises voraus (Verbot der antizipierenden Beweiswürdigung).

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995210129.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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