Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GBefG 1952 §16 Abs1 Z3;Rechtssatz
ISd § 7 Abs 3 GBefG hat sich der Lenker des LKW unter dem Gesichtspunkt berufsgebotener Sorgfaltspflicht vor dem Fahrtantritt davon zu versichern, ob alle nötigen Unterlagen vorhanden sind, und diese auch mitzuführen. Das Vorbringen des Lenkers, er habe die Bewilligung bloß vergessen und sei nur aushilfsweise als Berufskraftfahrer tätig, außerdem sei er bisher unbescholten, ist nicht ausreichend, sein Verschulden in einem für die Anwendung des § 21 Abs 1 VStG erforderlichen Maß zu mindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994030003.X01Im RIS seit
06.03.2001