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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Es ist eine oftmals bestätigte Erfahrungstatsache, daß im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehende, führende Mitglieder regimekritischer Parteien relativ unbehelligt bleiben, während einfache Parteimitglieder, für die kein Medieninteresse besteht, der Verfolgung ausgesetzt werden, sodaß der gegenteilige Schluß nicht ohne weiteres nachvollziehbar ist.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995200280.X01Im RIS seit
25.01.2001