Index
E1NNorm
11994N EU-Beitrittsvertrag ohne spezifische Gliederung;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/19/1549 1Stammrechtssatz
Das "Assoziierungsabkommen zwischen der vormaligen EWG und der Türkei aus dem Jahre 1963" und die darauf gegründeten Beschlüsse des Assoziationsrates EWG/Türkei zählen zu den Rechtsquellen iSd § 1 Abs 3 Z 1 AufenthaltsG 1992. Unmittelbar anwendbare Rechtsakte der Europäischen Union beeinflußten nach dem 1.1.1995 aber vor Inkrafttreten der Nov BGBl 1995/351 zum AufenthaltsG 1992 die den Aufenthalt türkischer Arbeitnehmer in Österreich betreffende Rechtslage unmittelbar.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995191175.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015