RS Vwgh 1996/4/23 95/04/0213

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §356 Abs3;
GewO 1994 §74 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/01/24 94/04/0196 1

Stammrechtssatz

Da die Rechtslage nach der GewO 1994 hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen des § 356 Abs 3 GewO 1994 der Rechtslage nach § 356 Abs 3 GewO 1973 idF 1988/399 entspricht, sind in den Anwendungsfällen des § 356 Abs 3 GewO 1994 die in der hg Rspr zu § 356 Abs 3 GewO 1973 idF 1988/399 ermittelten Grundsätze heranzuziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040213.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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