RS Vwgh 1996/4/23 94/05/0127

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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L85003 Straßen Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
LStG NÖ 1979 §2 Abs2;

Rechtssatz

Die Eigentümer einer Privatstraße können entweder in einem von Amts wegen oder auf Begehren eines Beteiligten eingeleiteten Verfahren nach § 2 Abs 2 NÖ LStG auf Feststellung der Merkmale der Öffentlichkeit ihre subjektiven Rechte darauf, daß dieser Fläche die Merkmale der Öffentlichkeit nicht zukommen, geltend machen. Die Erlassung eines (negativen) Feststellungsbescheides des Inhaltes, daß dieser Fläche die Merkmale der Öffentlichkeit nicht zukommen, ist somit kein notwendiges Mittel zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994050127.X03

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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