RS Vwgh 1996/4/23 95/11/0365

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1996
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
AVG §9;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ist ein Bescheid mangels Erhebung eines Rechtsmittels - die Rechtswirksamkeit seiner Zustellung vorausgesetzt - in Rechtskraft erwachsen und gehört er dem Rechtsbestand an, so ist das rechtliche Interesse an der begehrten Feststellung, daß die Zustellung mangels Prozeßfähigkeit des Empfängers nicht rechtswirksam erfolgt sei, zu bejahen.

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche PersonRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110365.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten