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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Ist ein Bescheid mangels Erhebung eines Rechtsmittels - die Rechtswirksamkeit seiner Zustellung vorausgesetzt - in Rechtskraft erwachsen und gehört er dem Rechtsbestand an, so ist das rechtliche Interesse an der begehrten Feststellung, daß die Zustellung mangels Prozeßfähigkeit des Empfängers nicht rechtswirksam erfolgt sei, zu bejahen.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche PersonRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110365.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
30.01.2017