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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §366 Abs1 Z3;Rechtssatz
Inhalt der durch den Genehmigungsbescheid erteilten Berechtigung ist lediglich jener Betriebsablauf, der der dem Genehmigungsbescheid zugrunde liegenden Betriebsbeschreibung bzw Projektsbeschreibung entspricht (hier: Einsatz eines Hubstaplers auch zum Transport des Ladegutes auf Teilen der Betriebsanlage, die in der Projektsbeschreibung nicht genannt sind).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995040202.X01Im RIS seit
20.11.2000