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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §366 Abs1 Z4;Rechtssatz
Bei Anwendung des § 366 Abs 1 Z 4 iVm § 81 GewO 1973 hat die Behörde nicht die Genehmigungsfähigkeit der Änderung der Betriebsanlage zu prüfen. Gegenstand des Verfahrens ist vielmehr die Änderung der Betriebsanlage im Verhältnis zu der im § 81 GewO 1973 normierten Genehmigungspflicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996040053.X02Im RIS seit
20.11.2000