RS Vwgh 1996/4/23 94/08/0069

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1 idF 1993/502;
AlVG 1977 §9 Abs1 idF 1993/502;
B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht auszuschließen, daß das in einer persönlichen Bewerbung zum Ausdruck kommende aktive Bemühen um einen Arbeitsplatz die Erfolgschancen einer solchen Bewerbung gegenüber einer ausschließlich durch Vermittlung des Arbeitsamtes zustandegekommenen Bewerbung erhöht. Der Umstand, daß die Zahl offener Stellen weit geringer ist als jene der Stellensuchenden, macht weder Vermittlungsversuche des Arbeitsamtes entbehrlich noch Aufträge zu eigenen Bemühungen rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994080069.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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