RS Vwgh 1996/4/23 96/08/0058

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine verfassungskonforme Interpretation setzt voraus, daß sie im äußersten Wortsinne des Gesetzes noch eine Deckung findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996080058.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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