RS Vwgh 1996/4/23 94/05/0021

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
StarkstromwegeG 1968 §4;
StarkstromwegeG 1968 §7 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Den dinglich Berechtigten kommt nicht erst im Enteignungsverfahren, sondern schon im Baubewilligungsverfahren, aber noch nicht im Vorprüfungsverfahren gem § 4 StarkstromwegeG Parteistellung zu, zumal im folgenden elektrizitätsrechtlichen Baubewilligungsverfahren die Wahrung der Rechte der Grundeigentümer gewährleistet ist.

Schlagworte

Energiewirtschaft Verstaatlichung Enteignung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994050021.X02

Im RIS seit

28.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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