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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Den dinglich Berechtigten kommt nicht erst im Enteignungsverfahren, sondern schon im Baubewilligungsverfahren, aber noch nicht im Vorprüfungsverfahren gem § 4 StarkstromwegeG Parteistellung zu, zumal im folgenden elektrizitätsrechtlichen Baubewilligungsverfahren die Wahrung der Rechte der Grundeigentümer gewährleistet ist.
Schlagworte
Energiewirtschaft Verstaatlichung EnteignungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994050021.X02Im RIS seit
28.09.2001