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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/11/0179 94/11/0076Rechtssatz
In dem Umstand, daß der Sachverhalt nur in einem Teilbescheid aufscheint und im anderen bloß darauf verwiesen wird, liegt im Hinblick auf die Erlassung von Teilbescheiden und die Identität des maßgebenden Sachverhaltes kein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 60 AVG.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993110178.X03Im RIS seit
11.07.2001