RS Vwgh 1996/4/23 93/11/0178

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §60;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/11/0179 94/11/0076

Rechtssatz

In dem Umstand, daß der Sachverhalt nur in einem Teilbescheid aufscheint und im anderen bloß darauf verwiesen wird, liegt im Hinblick auf die Erlassung von Teilbescheiden und die Identität des maßgebenden Sachverhaltes kein Verstoß gegen die Begründungspflicht nach § 60 AVG.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993110178.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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