RS Vwgh 1996/4/23 95/08/0337

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

L65003 Jagd Wild Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
JagdG NÖ 1974 §27 Abs1;
JagdG NÖ 1974 §51 Abs5;

Rechtssatz

Fehlt es für eine wirksame Kenntnisnahme gem § 51 Abs 5 NÖ JagdG 1974 sowohl an einem entsprechenden Pachtvertrag als auch an einer Jagdgesellschaft iSd § 27 Abs 1 NÖ JagdG 1974, die möglicher Pächter aufgrund eines solchen Pachtvertrages sein könnte, vermag die dennoch erfolgte bescheidmäßige Kenntnisnahme weder die rechtliche Existenz der Jagdgesellschaft zu begründen noch den fehlenden Pachtvertrag zu substituieren.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995080337.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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