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L65003 Jagd Wild NiederösterreichNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Fehlt es für eine wirksame Kenntnisnahme gem § 51 Abs 5 NÖ JagdG 1974 sowohl an einem entsprechenden Pachtvertrag als auch an einer Jagdgesellschaft iSd § 27 Abs 1 NÖ JagdG 1974, die möglicher Pächter aufgrund eines solchen Pachtvertrages sein könnte, vermag die dennoch erfolgte bescheidmäßige Kenntnisnahme weder die rechtliche Existenz der Jagdgesellschaft zu begründen noch den fehlenden Pachtvertrag zu substituieren.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995080337.X03Im RIS seit
20.11.2000