RS Vwgh 1996/4/23 93/08/0002

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §308 Abs1;

Rechtssatz

§ 308 Abs 1 ASVG ("... rechnet der Dienstgeber nach den für ihn

geltenden dienstrechtlichen Vorschriften Beitragsmonate...

Ersatzmonate... an") ist dahin zu verstehen, daß es darauf

ankommt, wie die (nach den dienstrechtlichen Vorschriften und

daher nach anderen Gesichtspunkten als solchen des

Sozialversicherungsrechtes) erfolgte Anrechnung

SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICH zu werten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993080002.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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