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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §308 Abs1;Rechtssatz
§ 308 Abs 1 ASVG ("... rechnet der Dienstgeber nach den für ihn
geltenden dienstrechtlichen Vorschriften Beitragsmonate...
Ersatzmonate... an") ist dahin zu verstehen, daß es darauf
ankommt, wie die (nach den dienstrechtlichen Vorschriften und
daher nach anderen Gesichtspunkten als solchen des
Sozialversicherungsrechtes) erfolgte Anrechnung
SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICH zu werten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993080002.X01Im RIS seit
20.11.2000