RS Vwgh 1996/4/23 96/11/0081

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2 impl;
AVG §46;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0195/80 E 17. September 1980 VwSlg 10228 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Es besteht kein gesetzliches Verbot, wonach von einer unzuständigerweise einschreitenden Behörde vorgenommene Ermittlungen für das weitere, von der zuständigen Behörde durchgeführte Verfahren nicht mehr herangezogen werden dürfen. Sie unterliegen allerdings der Beweiswürdigung der zur Entscheidung berufenen zuständigen Behörde.

Schlagworte

rechtswidrig gewonnener BeweisBeweismittel unzuständige Behördefreie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996110081.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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