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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0195/80 E 17. September 1980 VwSlg 10228 A/1980 RS 1Stammrechtssatz
Es besteht kein gesetzliches Verbot, wonach von einer unzuständigerweise einschreitenden Behörde vorgenommene Ermittlungen für das weitere, von der zuständigen Behörde durchgeführte Verfahren nicht mehr herangezogen werden dürfen. Sie unterliegen allerdings der Beweiswürdigung der zur Entscheidung berufenen zuständigen Behörde.
Schlagworte
rechtswidrig gewonnener BeweisBeweismittel unzuständige Behördefreie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996110081.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
05.12.2011