RS Vwgh 1996/4/23 95/11/0408

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 lite;
KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §73 Abs2;

Rechtssatz

Wenn es auch für die gemäß § 73 Abs 2 KFG festzusetzende Zeit auf das konkrete Ausmaß der Unfallsfolgen nicht ankommt (Hinweis E 22.10.1991, 91/11/0033), ist doch die Gefährlichkeit des in alkoholisiertem Zustand gesetzten Verhaltens ein entscheidender Gesichtspunkt für die gemäß § 66 Abs 3 KFG vorzunehmende Wertung und die der Festsetzung der Zeit gemäß § 73 Abs 2 leg cit zugrundeliegende Prognose, wann der Besitzer einer Lenkerberechtigung die Verkehrszuverlässigkeit wieder erlangen werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110408.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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