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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 lite;Rechtssatz
Wenn es auch für die gemäß § 73 Abs 2 KFG festzusetzende Zeit auf das konkrete Ausmaß der Unfallsfolgen nicht ankommt (Hinweis E 22.10.1991, 91/11/0033), ist doch die Gefährlichkeit des in alkoholisiertem Zustand gesetzten Verhaltens ein entscheidender Gesichtspunkt für die gemäß § 66 Abs 3 KFG vorzunehmende Wertung und die der Festsetzung der Zeit gemäß § 73 Abs 2 leg cit zugrundeliegende Prognose, wann der Besitzer einer Lenkerberechtigung die Verkehrszuverlässigkeit wieder erlangen werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110408.X01Im RIS seit
19.03.2001