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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde trägt das Risiko der Bescheidaufhebung, wenn eine Partei die Nichterledigung eines Antrages mit Devolutionsantrag rügt, die Behörde jedoch davon ausgeht, daß eine Erledigung bereits erfolgt und zugestellt worden sei, ohne dazu Parteingehör gewährt zu haben.
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110393.X01Im RIS seit
20.11.2000