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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
§ 8 Abs 2 ZDG räumt dem Zivildienstpflichtigen ein subjektives Recht auf Einhaltung der dort genannten Fristen ein. Sollte nach dem letzten Halbsatz dieser Bestimmung der Zweck des Einsatzes ein Unterschreiten der Mindestfristen erfordern, ist dies im Zuweisungsbescheid entsprechend zu begründen (Hinweis E 15.3.1994, 93/11/0275).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995110337.X01Im RIS seit
11.07.2001