RS Vwgh 1996/4/23 95/11/0337

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Veröffentlicht am 23.04.1996
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
44 Zivildienst

Norm

AVG §58 Abs2;
VwRallg;
ZDG 1986 §8 Abs2;

Rechtssatz

§ 8 Abs 2 ZDG räumt dem Zivildienstpflichtigen ein subjektives Recht auf Einhaltung der dort genannten Fristen ein. Sollte nach dem letzten Halbsatz dieser Bestimmung der Zweck des Einsatzes ein Unterschreiten der Mindestfristen erfordern, ist dies im Zuweisungsbescheid entsprechend zu begründen (Hinweis E 15.3.1994, 93/11/0275).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995110337.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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