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L24002 Gemeindebedienstete KärntenNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/12/0119 E 20. September 1983 RS 2Stammrechtssatz
Wurde eine Verwendungsänderung durch Weisung angeordnet, so hat der Beamte die Möglichkeit, bei der zuständigen Dienstbehörde die Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber zu beantragen, ob die Personalmaßnahme ohne Einhaltung des Formerfordernisses des § 38 Abs 5 BDG 1979 zulässig war (Hinweis B 29.3.1982, 82/12/0029 und B VfGH 15.6.1982, B 169/82).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995120248.X03Im RIS seit
18.01.2002Zuletzt aktualisiert am
11.06.2015