RS Vwgh 1996/4/24 93/15/0030

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;

Rechtssatz

Ein Antrag auf "ausführliche mündliche Sachverhaltsdarstellung" kann nicht mit einem solchen auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gleichgesetzt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150030.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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