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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §284 Abs1;Rechtssatz
Ein Antrag auf "ausführliche mündliche Sachverhaltsdarstellung" kann nicht mit einem solchen auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gleichgesetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993150030.X02Im RIS seit
20.11.2000