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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Angesichts der Aussage des Asylwerbers, es wäre problemlos möglich gewesen, den Kosovo bereits früher zu verlassen, ist die Ansicht der Behörde, er wäre bereits früher geflüchtet, wenn sich die von ihm geschilderten Vorfälle tatsächlich so ereignet hätten und er sich davon massiv bedroht gefühlt hätte, nicht unschlüssig.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995010064.X01Im RIS seit
20.11.2000