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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §294;Rechtssatz
Der im § 68 Abs 5 BewG verwendete Begriff des Wirtschaftsgutes ist erkennbar iSd Bilanzsteuerrechtes, insbesondere des § 6 EStG zu verstehen. So ist für die Frage, ob ein vom Unternehmer getragener Aufwand zu der Herstellung oder Anschaffung eines in seinem (wirtschaftlichen) Eigentum stehenden und damit in der Bilanz zu aktivierenden Wirtschaftsgutes geführt hat, nicht von Bedeutung, ob es sich bei diesem Wirtschaftsgut bürgerlich-rechtlich um ein eine selbständige Sache oder um einen - selbständigen oder unselbständigen - Bestandteil einer solchen handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994130054.X02Im RIS seit
14.01.2002