RS Vwgh 1996/4/24 94/13/0054

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
33 Bewertungsrecht

Norm

ABGB §294;
BewG 1955 §57 Abs1;
BewG 1955 §68 Abs5;
EStG 1972 §6;
EStG 1988 §6;

Rechtssatz

Der im § 68 Abs 5 BewG verwendete Begriff des Wirtschaftsgutes ist erkennbar iSd Bilanzsteuerrechtes, insbesondere des § 6 EStG zu verstehen. So ist für die Frage, ob ein vom Unternehmer getragener Aufwand zu der Herstellung oder Anschaffung eines in seinem (wirtschaftlichen) Eigentum stehenden und damit in der Bilanz zu aktivierenden Wirtschaftsgutes geführt hat, nicht von Bedeutung, ob es sich bei diesem Wirtschaftsgut bürgerlich-rechtlich um ein eine selbständige Sache oder um einen - selbständigen oder unselbständigen - Bestandteil einer solchen handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994130054.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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