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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AHG 1949 §1 Abs1;Rechtssatz
Die Geltendmachung eines allfälligen Amtshaftungsanspruches wegen behaupteter vermögensrechtlicher Nachteile durch eine Teilenthebung eines Beamten von Amtsgeschäften, die vor Erhebung der Säumnisbeschwerde wieder aufgehoben wurde, begründet kein Interesse im Sinne einer noch konkret fortwirkenden Verletzung subjektiver Rechte, das zu einer Berechtigung zur Erhebung der Säumnisbeschwerde führen würde (Hinweis B 21.10.1993, 93/09/0145).
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993120217.X03Im RIS seit
22.02.2002