RS Vwgh 1996/4/24 92/13/0284

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/13/0230 E 27. Februar 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Die Abgabenbehörde hat den Denkvorgang darzulegen, der zu ihrem Schätzungsergebnis geführt hat. Nur so wird der VwGH in die Lage versetzt, die Rechtmäßigkeit des Schätzungvorganges hinsichtlich seiner Schlüssigkeit und Wirklichkeitsnähe zu überprüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992130284.X02

Im RIS seit

07.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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