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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/13/0230 E 27. Februar 1985 RS 1Stammrechtssatz
Die Abgabenbehörde hat den Denkvorgang darzulegen, der zu ihrem Schätzungsergebnis geführt hat. Nur so wird der VwGH in die Lage versetzt, die Rechtmäßigkeit des Schätzungvorganges hinsichtlich seiner Schlüssigkeit und Wirklichkeitsnähe zu überprüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130284.X02Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011