RS Vwgh 1996/4/24 93/15/0076

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1996
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs5;

Rechtssatz

An Geldspielautomaten wird in der Regel gespielt, um Gewinne zu erzielen (Hinweis E 29.4.1991, 90/15/0182), auch wenn es im entsprechenden Bundesland landesgesetzlich verboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993150076.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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