Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung ist dann nicht privat veranlaßt, wenn der Ehegatte (bzw Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) am Familienwohnsitz Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und diese nicht bloß ein untergeordnetes Ausmaß (nachhaltig nicht mehr als S 20.000,--) aufweisen (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch Rz 102 zu § 16 EStG, 665).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996150006.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.10.2012