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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §78a;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0288Rechtssatz
Aus der durch die Nov BGBl 1992/873 geschaffenen Möglichkeit der Dienstfreistellung der Gemeindemandatare gem § 78a BDG 1979 (in Kraft getreten am 1.1.1993) können keinerlei Rückschlüsse für die Auslegung des § 8 Abs 3 BLVG idF BGBl 1975/399 gezogen werden. Die Tätigkeit eines Bürgermeisters für eine Stadtgemeinde von mehr als 14000 Einwohnern begründet für sich allein nicht zwingend wichtige öffentliche Interessen iSd § 8 Abs 3 erster Satz zweiter Halbsatz BlVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993120287.X05Im RIS seit
11.07.2001