RS Vwgh 1996/4/24 96/12/0078

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/02 Studienrecht allgemein

Norm

AHStG §27;
AHStG §30 Abs6;
AHStG §43 Abs2;
AVG §13a;
EGVG Art2 Abs6 Z4;

Rechtssatz

Die mit der letzten zulässigen Wiederholung einer Prüfung, die negativ verlaufen ist, kraft Gesetzes verbundenen Rechtsfolgen können nicht dem Verfahrensrecht zugeordnet werden, sodaß in dieser Beziehung schon deshalb die Anwendbarkeit des § 13a AVG (in dem der letzten Wiederholungsprüfung vorangehenden Prüfungszulassungsverfahren) nicht in Frage kommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120078.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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