RS Vwgh 1996/4/24 95/13/0178

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §28;
EStG 1972 §23 Z1;
EStG 1988 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;
UStG 1972 §2 Abs1;

Rechtssatz

Im Fall einer infolge nachhaltiger Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen bestehenden Unternehmereigenschaft (§ 2 Abs 1 UStG 1972) muß die Nachhaltigkeit nicht für jedes einzelne Tätigkeitsgebiet des Unternehmens gegeben sein (Hinweis Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, Rz 151 zu § 2 UStG 1972). Für die Annahme einer nachhaltigen Betätigung reicht die Wiederholungsabsicht aus (Hinweis Kranich-Siegl-Waba, aaO, Rz 94a f zu § 2 UStG 1972). Das Vorliegen einer Wiederholungsabsicht kann freilich nicht auf bloße Bekundungen des Abgabepflichtigen gestützt werden, sondern muß durch nach außen in Erscheinung tretende Umstände objektivierbar sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995130178.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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