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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / FremdenpolizeiRechtssatz
Folge
Interessenabwägung
Ausweisung gemäß §17 Abs1 FremdenG (illegaler Aufenthalt in Österreich)
Im Hinblick auf §1 Abs1 Z1, §2 und §4 AufenthaltsG dürfe der Beschwerdeführer längere Zeit nicht nach Österreich wiedereinreisen und der Verlust seines Arbeitsplatzes in Österreich stelle einen unwiederbringlichen und existenzgefährdenden Schaden dar.
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1993:B1706.1993Dokumentnummer
JFR_10068896_93B01706_01