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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BDG 1979 §1 Abs1;Rechtssatz
Die aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis abgeleiteten Rechte und Pflichten haben sich aus dem Gesetz zu ergeben. Maßgeblich für einen Anspruch ist daher nur, ob die im Gesetz enthaltenen Tatbestandserfordernisse erfüllt sind (Hinweis E 16.11.1994, 93/12/0305). Die Pauschalierung einer "Flugzulage" für die im Flugdienst oder in fliegerischen Funktionen verwendeten Bediensteten durch einen mangels Kundmachung nicht als Rechtsverordnung ergangenen Erlaß des BMI ist daher für den VwGH unbeachtlich (Hinweis E 15.2.1988, 86/12/0237, E 23.4.1990, 88/12/0112, E 26.5.1993, 92/12/0142; E 19.4.1995, 92/12/0123, betreffend eine Flugzulage).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren ErlässeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120024.X01Im RIS seit
11.07.2001