RS Vwgh 1996/4/24 96/15/0006

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;

Rechtssatz

Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (Hinweis:

Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch Rz 102 zu § 16 EStG, 665).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996150006.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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