RS Vwgh 1996/4/24 93/12/0248

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Veröffentlicht am 24.04.1996
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §10;
DO Wr 1966 §54 Abs1 Z2;
DO Wr 1966 §54a Abs1;

Rechtssatz

Angesichts der Anforderungen an einen Schwimmlehrer ist eine amtsärztlich bestätigte Dienstverrichtung in alkoholisiertem Zustand für sich allein geeignet, die Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses zu tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993120248.X03

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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