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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
BDG 1979 §10;Rechtssatz
Angesichts der Anforderungen an einen Schwimmlehrer ist eine amtsärztlich bestätigte Dienstverrichtung in alkoholisiertem Zustand für sich allein geeignet, die Kündigung eines provisorischen Dienstverhältnisses zu tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993120248.X03Im RIS seit
21.03.2001