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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §12;Rechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt des Teilwertes iSd Bewertungsgesetzes wird die Fortführung des Unternehmens fingiert, sodaß die Frage, ob eine Fortführung des Unternehmens im Einzelfall aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen möglich ist, bewertungsrechtlich nicht von Bedeutung ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994130054.X04Im RIS seit
14.01.2002