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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
BewG 1955 §68 Abs4 idF 1983/587;Rechtssatz
Eine Forderungsabtretung, bei der ein Regreß ausgeschlossen ist und somit das Ausfallswagnis auf den Zessionar übergeht, mag für den Zedenten eine Leistung iSd Umsatzsteuerrechtes sein dem Zessionar kommt jedoch als Forderungskäufer nur die Rolle des Leistungsempfängers zu (Hinweis Kolacny/Mayer, UStG 1972, 29; Ruppe, UStG 1994, § 1 Tz 188; Rau/Dürwächter/Flick/Geist, UStG, § 1 Tz 375 "Factoring"; BFH-E 10.12.1981, VR 75/76, BStBL 1982 II 200). Der Abgabepflichtige (eine auf Finanzierung von Außenhandelsgeschäften spezialisierte Bank) hat sohin durch den Forderungskauf eine Leistung iSd Umsatzsteuerrechtes nicht erbracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1992130158.X03Im RIS seit
14.01.2002