RS Vwgh 1996/4/25 95/07/0193

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
WRG 1959 §111;
WRG 1959 §12a;

Rechtssatz

Da der Stand der Technik ein Sachverhaltselement ist, das die Behörde festzustellen hat, hat diese ihrer Entscheidung die bei Erlassung des Bescheides bestehende Sachlage zugrundezulegen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (Hinweis Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechtes/6, RZ 413).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995070193.X07

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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