RS Vwgh 1996/4/25 95/16/0011

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §12;
KVG 1934 §8 Z1 litb;

Rechtssatz

Wird die Sachgesamtheit eines Unternehmens gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, so ist Bemessungsgrundlage der Gesellschaftssteuer mindestens die Summe der Teilwerte der eingebrachten Besitzposten abzüglich der Summe der Teilwerte der eingebrachten Schuldposten (Hinweis E 27.1.1966, 1412/65, VwSlg 3401 F/1966).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995160011.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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