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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Rechtssatz
Ein Zubau setzt einen rechtmäßigen Bestand voraus.
Die Frage, ob ein konsentierter Bestand vorliegt, ist bei der Erteilung der Baubewilligung für einen Zubau nur als Vorfrage zu beurteilen. Eine allenfalls unrichtige Beurteilung dieser Frage kann keine Bindungswirkung erzeugen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1993060165.X01Im RIS seit
11.07.2001