RS Vwgh 1996/4/25 93/07/0082

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Veröffentlicht am 25.04.1996
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §32 Abs1;
WRG 1959 §32 Abs2 litc;

Rechtssatz

Die großflächige Verrieselung von Straßenoberflächenwässern auf Wiesen stellt eine bewilligungspflichtige Maßnahme nach § 32 Abs 2 lit c WRG (Einwirkung auf das Grundwasser) dar. Eine solche Einwirkung kann nicht als geringfügige iSd § 32 Abs 1 WRG bezeichnet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993070082.X05

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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