Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Unter den von der verwaltungsgerichtlichen Judikatur herausgearbeiteten Kriterien ist auch die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Parteistellung in einem bestimmten Verwaltungsverfahren zulässig, um im Zweifel zu klären, ob einer bestimmten Person in dem betreffenden Verfahren Parteistellung zukommt (Hinweis B 10.5.1961, 709/61, VwSlg 5567 A/1961). Durch die antragsgemäße Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides fehlt es aber am rechtlichen Interesse der Partei an der bescheidmäßigen Feststellung ihrer Parteistellung durch die Behörde erster Instanz, da sie nunmehr in der Berufung und im daran anschließenden Berufungsverfahren alles vorbringen kann, was sie vorbringen hätte können, wenn sie dem Verfahren ordnungsgemäß beigezogen worden wäre.
Schlagworte
Übergangene ParteiParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995070216.X06Im RIS seit
26.02.2002Zuletzt aktualisiert am
22.08.2012